Niedersachsen vereinfacht Förderanträge und reduziert Bürokratie für Vereine und Initiativen

Niedersachsen vereinfacht Förderanträge und reduziert Bürokratie für Vereine und Initiativen
Niedersachsen erleichtert die Förderung und reduziert Bürokratie, um den Zugang zu Zuschüssen zu beschleunigen. Die Neuerungen ermöglichen eine schnellere Genehmigung, reduzieren den Papierkram und entlasten sowohl Antragsteller als auch Verwaltungsmitarbeiter. Besonders profitieren werden Sportvereine, lokale Initiativen und kleine Organisationen von den neuen Regelungen.
Das Land hat die Bagatellgrenze für Rückforderungsansprüche auf 2.500 Euro angehoben. Damit lösen kleinere Abweichungen in Verwendungsnachweisen künftig keine langwierigen Rückforderungsverfahren mehr aus. Gleichzeitig entfällt für Zuwendungsempfänger unter Umständen die Pflicht zu Zwischenberichten – das spart doppelten Dokumentationsaufwand.
Die neuen Bestimmungen treten sofort in Kraft und ermöglichen so einen schnelleren Zugang zu Fördergeldern bei gleichzeitig geringeren Berichtspflichten. Vereine, Kommunen und kleine Projekte haben künftig weniger Aufwand bei der Beantragung und Verwendung von Zuschüssen. Der Staat erwartet, dass die Änderungen sowohl bei Antragstellern als auch in der Verwaltung Zeit und Ressourcen freisetzen.

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Endlich weniger Papierkram: Vereine und lokale Projekte profitieren ab sofort von schnelleren Zuschüssen. Doch was ändert sich konkret für Antragsteller?

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