Mutter von Vier klagt gegen Vermieter wegen unbewohnbarer Wohnung und droht mit Zwangsräumung

Kündigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Mutter von Vier klagt gegen Vermieter wegen unbewohnbarer Wohnung und droht mit Zwangsräumung
Eine 36-jährige Mutter von vier Kindern in Göttingen verklagt ihren Vermieter und die Stadt wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse in ihrer Wohnung in Memmingen. Die Mieterin, die in einer Zweizimmerwohnung lebt, erhielt wegen ihrer rechtlichen Schritte eine fristlose Kündigung. Das Wohngebäude, ein Komplex mit 432 Wohneinheiten, leidet seit Langem unter gravierenden Mängeln: Schimmelbefall, defekte Toiletten, einen kaputten Aufzug und Schädlingsplagen. Die Heizung in ihrer Wohnung funktioniert seit März nicht mehr. Die Mieterin hat sich mehrfach über die fehlende Beheizung beschwert und beantragt nun die Feststellung, dass ihre Wohnung unbewohnbar ist. Zudem fordert sie eine Mietminderung von 100 Prozent sowie eine Notunterkunft für ihre Familie, die notfalls vorübergehend in einer Obdachlosenunterkunft unterkommen müsste. Die Hausverwaltung argumentiert, die Wohnung sei für fünf Personen zu klein, und berufen sich dabei auf deutsche Wohnraumgesetze, nach denen zwei Kinder flächenmäßig als ein Erwachsener gelten. Der Anwalt der Mieterin hingegen bezeichnet die Kündigung als "offensichtlich rechtswidrig" und "lächerlich" – das eigentliche Problem sei der desolate Zustand der Wohnung. Die Stadt Göttingen begrüßt zwar den rechtlichen Schritt der Mieterin, verweist bei Fragen zur Notunterbringung jedoch an den Vermieter zurück. Der Rechtsstreit der Mieterin gegen die Wohneigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung und die Stadt Göttingen dauert an. Sie fordert die amtliche Feststellung der Unbewohnbarkeit, die Wiederherstellung der Heizung, eine vollständige Mietminderung sowie eine Notunterkunft für ihre Familie. Während die Stadt ihre Klage unterstützt, besteht die Hausverwaltung darauf, dass die Größe der Wohnung der Kern des Problems sei.

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