AfD verklagt Ex-Polizeichef wegen angeblicher Neutralitätsverstöße vor Gericht

Kann die Polizei die AfD kritisieren? Ein Gericht prüft das - AfD verklagt Ex-Polizeichef wegen angeblicher Neutralitätsverstöße vor Gericht
Der Landesverband der AfD in Niedersachsen hat Klage gegen das Polizeipäsidium Oldenburg eingereicht. Die Partei wirft dem ehemaligen Polizeichef Johann Kühme vor, mit seinen Äußerungen über die AfD gegen die Grundsätze der Zurückhaltung und Neutralität verstoßen zu haben. Die Verhandlung findet am Montag um 10:45 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg statt, Vorsitzender Richter ist Thomas Schröder.
Kühme hatte in einem Interview vor zwei Jahren der AfD vorgeworfen, die Wahrheit zu verdrehen und gezielt Lügen zu verbreiten, um in der Bevölkerung Angst zu schüren. Zudem behauptete er, die Partei manipuliere das Sicherheitsgefühl der Menschen und untergrabe damit die Arbeit der Polizei. Der niedersächsische AfD-Landesverband sieht darin einen Verstoß gegen die von Beamten erwartete Neutralitätspflicht. Nun muss das Gericht über die Berechtigung dieser Vorwürfe entscheiden.
Mit der Klage will der AfD-Landesverband Niedersachsen Kühmes kritische Aussagen über die Partei juristisch überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wird in der Verhandlung klären, ob die Äußerungen tatsächlich gegen die Pflicht zur Zurückhaltung und Neutralität verstoßen haben.

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