Volkswagen muss sich wegen Benefits-Streit mit Mitarbeitern vor Gericht verantworten

Volkswagen muss sich wegen Benefits-Streit mit Mitarbeitern vor Gericht verantworten
Die Volkswagen AG sieht sich mit Klagen von Mitarbeitenden konfrontiert, die sich gegen die Streichung zugesagter Leistungen wehren. Im Februar 2024 kündigte das Unternehmen an, die ursprünglich vereinbarten Zusatzleistungen aufgrund von Programmen zur Ergebnisverbesserung nicht zu gewähren. Im Mittelpunkt des Streits stehen eine Inflationsausgleichsprämie sowie eine Lohnerhöhung. Betroffene Beschäftigte, darunter Mitglieder des Volkswagen-Betriebsrats und Gewerkschaftsvertreter, haben Klage beim Bundesarbeitsgericht in Braunschweig eingereicht. Sie fordern eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.000 Euro sowie eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent, rückwirkend ab Mai 2024. Unterdessen hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen Klagen nicht organisierter Volkswagen-Mitarbeiter abgewiesen – ein Zeichen für die gespaltene Reaktion der Belegschaft auf die Unternehmensentscheidung. Die Ankündigung der Volkswagen AG hat eine Welle rechtlicher Schritte ausgelöst. Der Ausgang der Verfahren bleibt ungewiss und könnte sowohl die Belegschaft als auch die Finanzplanung des Konzerns beeinflussen.

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