Mutter nach Tod behinderter Tochter vorzeitig auf Bewährung entlassen

Niedersachsen: Aufgeschobene Haftstrafe für Mutter nach Tod ihrer behinderten Tochter - Mutter nach Tod behinderter Tochter vorzeitig auf Bewährung entlassen
Eine Mutter aus Nienburg in Niedersachsen ist nach verbüßter Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung ihrer behinderten Tochter vorzeitig auf Bewährung entlassen worden. Das Mädchen starb nur zwei Tage nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus – entgegen ärztlichem Rat. Die tragischen Ereignisse erstreckten sich über drei Monate, wie im Prozess detailliert rekonstruiert wurde. Die Mutter hatte ihre Tochter in ein örtliches Krankenhaus gebracht, doch die Ärzte hielten eine intensivmedizinische Behandlung für notwendig. Dennoch bestand die Mutter auf die Entlassung und nahm das Kind mit nach Hause. Diese Entscheidung, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, führte schließlich zwei Tage später zum Tod des Mädchens. Die Anklage hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge gefordert. Doch das Gericht sprach die Angeklagte lediglich wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und betont, die Mutter habe im besten Interesse ihrer Tochter gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hingegen verwies darauf, dass die Frau explizite Warnungen des medizinischen Personals ignoriert habe. Nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafe wurde die Mutter nun vorzeitig auf Bewährung entlassen. Der Fall unterstreicht auf drastische Weise, wie entscheidend es ist, in kritischen Situationen – besonders beim Schutz verletzlicher Personen – ärztliche Ratschläge zu befolgen.

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