Gericht klärt: Persönliche Fahrer von Ministern haben keinen Anspruch auf Tagespauschale

Urteil: Fahrer des Ministers Hat Keinen Anspruch Auf Tagespauschale Für Geschäftsreisen - Gericht klärt: Persönliche Fahrer von Ministern haben keinen Anspruch auf Tagespauschale
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat den Status von persönlichen Fahrern für Landesminister in Niedersachsen geklärt. Der Fall, der die Sozial- und Integrationsministerin betrifft, schafft damit einen Präzedenzfall für solche Dienstfahrten. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass persönliche Fahrer keinen Anspruch auf Tagegeld für offizielle Dienstreisen geltend machen können. Diese Entscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht bestätigt, das die Anwendung der Tarifnormen durch das Land als korrekt bewertete. Das Gericht betonte, dass solche Fahrten für die Fahrer als Haupttätigkeit und nicht als Dienstreisen zu betrachten seien. Der betroffene Fahrer, der für die niedersächsische Sozial- und Integrationsministerin tätig ist, habe demnach keinen Anspruch auf Tagegeld für offizielle Dienstfahrten. Die zuständige Abteilung der Niedersächsischen Landesregierung bearbeitet den Fall. Zwar wurde die Berufung des Mannes aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen, doch könne er daraus keine Ansprüche ableiten, wie andere Fälle möglicherweise behandelt werden. Das Urteil legt klare Richtlinien für die persönlichen Fahrer von Landesministern in Niedersachsen fest: Sie haben keinen Anspruch auf Tagegeld für offizielle Dienstreisen, da diese zu ihrer Haupttätigkeit zählen. Die zuständige Abteilung der Niedersächsischen Landesregierung wird die Umsetzung des Urteils sicherstellen.

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