720 Euro Strafe: Warum dieser Döner-Kebab nicht das hielt, was er versprach

720 Euro Strafe: Warum dieser Döner-Kebab nicht das hielt, was er versprach
Ein Deutscher ist zu einer Strafe von 720 Euro verurteilt worden, weil er seinen Döner Kebab falsch deklariert und mit irreführender Werbung verkauft hat. Das Landgericht Hannover verurteilte den 52-Jährigen, da das von ihm angebotene Fleisch nicht den geforderten Standards für einen echten Döner Kebab entsprach.
Der Internationale Dönerverband (Dönerverband Udofed) hatte bei der EU beantragt, Döner in die Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" aufzunehmen. Damit hätte der Einsatz von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch in der deutschen Döner-Herstellung verboten werden sollen. Der Verband zog seinen Antrag jedoch kürzlich zurück.
Lebensmittelkontrolleure stellten fest, dass das vom Angeklagten verkaufte Fleisch diese Vorgaben nicht erfüllte. So enthielt sein Lamm-Döner beispielsweise zu hohe Anteile an Jungbullenfleisch, was nicht zulässig ist. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, gegen die Höhe der Strafe kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung korrekter Lebensmittelkennzeichnung und Authentizität. Der Döner Kebab, ein beliebtes deutsches Gericht, muss bestimmte Fleischsorten enthalten, um den geforderten Qualitätsstandards zu entsprechen. Durch die Täuschung der Kunden zog sich der Mann die Strafe zu. Der Rückzug des Dönerverbands von seinem EU-Antrag zeigt zudem, wie komplex die Definition und der Schutz traditioneller Lebensmittel sind.

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