Niedersachsens Friseure kämpfen um Millionen-Nothilfen aus der Corona-Zeit

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Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Le Follet Courrier des Salons" und einer Illustration einer Frau in einem karierten Kleid und eines Mannes mit Hut in einer Salonumgebung, begleitet von Text.Admin User

Friseure wehren sich gegen Corona-Rückforderungsforderungen - Niedersachsens Friseure kämpfen um Millionen-Nothilfen aus der Corona-Zeit

Über 7.500 Friseurbetriebe in Niedersachsen sehen sich mit Forderungen konfrontiert, im Jahr 2020 erhaltene COVID-19-Nothilfen zurückzuzahlen. Die Landesinnung des Friseurhandwerks hat eine Petition gestartet, um die Rückforderungsbescheide anzufechten – mit der Begründung, die Mittel seien ursprünglich als nicht rückzahlbare Unterstützung beworben worden.

Streitpunkt sind Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro, die viele Salonbesitzer:innen angesichts steigender Kosten und wirtschaftlicher Belastungen nun nicht zurückzahlen können.

2020 hatte Niedersachsen rund 908 Millionen Euro an Nothilfen an etwa 140.000 Unternehmen verteilt, darunter auch Friseursalons. Die meisten Betriebe erhielten zwischen 9.000 und 15.000 Euro; die Innung schätzt, dass die vollständige Rückzahlung aller 7.500 Betriebe etwa 67,5 Millionen Euro betragen würde.

Die NBank, die das Programm verwaltete, besteht darauf, dass die Rückforderungsregeln bei Überkompensation klar in den Richtlinien festgehalten waren. Die Innung hingegen argumentiert, Salonbesitzer:innen seien davon ausgegangen, es handele sich um einen Zuschuss und nicht um ein Darlehen. Viele stehen nun vor existenziellen Problemen – verschärft durch höhere Löhne, Energiekosten, Personalmangel und sinkende Kundenausgaben.

In der Petition fordert die Innung, alle Rückforderungsansprüche fallen zu lassen und bereits gezahlte Beträge zu erstatten. Wird der Antrag am 18. Februar vom Petitionsausschuss des Landtages angenommen, bleiben den Initiator:innen sechs Wochen, um 5.000 Unterschriften zu sammeln. Gleichzeitig harren noch rund 1.570 Widersprüche gegen Rückforderungsbescheide einer Klärung.

Auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gab es rechtliche Auseinandersetzungen um ähnliche COVID-19-Hilfsprogramme. Baden-Württemberg gewährte nicht rückzahlbare Zuschüsse von 3.000 Euro plus 2.000 Euro pro Beschäftigtem für Betriebe mit nachgewiesenen Liquiditätsengpässen, während die NRW-Soforthilfe 2020 später in Rückforderungsstreitigkeiten verwickelt war.

Die Entscheidung über die Petition wird darüber entscheiden, ob die Friseurbranche in Niedersachsen Millionen an Hilfsgeldern zurückzahlen muss. Angesichts der ohnehin angespannten Lage vieler Salons könnte das Ergebnis weitreichende finanzielle Folgen für die Branche haben.

Die Prüfung durch den Petitionsausschuss am 18. Februar markiert den nächsten Schritt im Verfahren, wobei die Innung auf einen vollständigen Erzlass der Rückforderungsforderungen drängt.

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