Niedersachsen löscht erstmals Online-Artikel wegen falscher Behauptungen über Migrationskriminalität
Niedersachsen löscht erstmals Online-Artikel wegen falscher Behauptungen über Migrationskriminalität
Die Landesmedienanstalt Niedersachsen hat die Löschung von drei Artikeln von der Website Alexander-Wallasch.de angeordnet. Dies ist das erste Mal, dass eine deutsche Landesbehörde Online-Inhalte auf Grundlage des Medienstaatsvertrags (MStV) von 2020 gesperrt hat. Die Entscheidung folgt einer Prüfung von Behauptungen über migrationsbezogene Straftaten, die von den Behörden als irreführend und rechtlich unbegründet eingestuft wurden.
In den betroffenen Artikeln wurden unter anderem pauschale Aussagen über tägliche Vergewaltigungen und "Gruppenvergewaltigungen" durch Deutsche Bahn gemacht. Die Behörden urteilten, dass der Begriff "Gruppenvergewaltigung" im deutschen Strafrecht keine Grundlage habe und die Formulierungen gegen journalistische Standards verstoßen. Vor dem Verbot hatte die Aufsichtsbehörde dem Betreiber der Website die Möglichkeit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Nach dem Medienstaatsvertrag 2020 überwachen die Landesmedienanstalten Online-Angebote, die nicht an den Deutschen Presserat oder andere anerkannte Selbstregulierungsorgane gebunden sind. Zwar können sie Abmahnungen aussprechen oder Inhalte vorübergehend sperren, doch permanente Löschungen wurden bisher nicht durchgesetzt. Zwischen November 2020 und November 2024 verschickten alle Landesbehörden zusammen lediglich 94 Abmahnschreiben.
Die aktuelle Maßnahme betrifft vor allem "alternative Medien" mit rechtsextremen Tendenzen. Die Entscheidung Niedersachsens, die Artikel vollständig zu verbieten, setzt ein Novum, da frühere Eingriffe meist auf vorübergehende Maßnahmen beschränkt blieben.
Der Fall unterstreicht die erweiterte Rolle der Medienaufsicht bei der Durchsetzung journalistischer Standards im Netz. Gleichzeitig wirft er Fragen nach dem Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und regulatorischer Kontrolle auf. Die gesperrten Artikel sind nicht mehr abrufbar – ein seltener Fall einer dauerhaften Inhaltslöschung im Rahmen des geltenden Rechts.
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