Mordprozess in Kreuzlingen: Ex-Partner erschießt Freund nach jahrelangem Streit um Immobilien

Charlotte Jäger
Charlotte Jäger
2 Min.
Eine Karikatur einer Gerichtsszene mit einer Gruppe von Menschen, die auf Stühlen sitzen und ein Mann in der Mitte steht, ein Tisch mit verschiedenen Gegenständen auf der rechten Seite und Text unten, der "Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged" lautet.Charlotte Jäger

Mordprozess in Kreuzlingen: Ex-Partner erschießt Freund nach jahrelangem Streit um Immobilien

Ein 51-jähriger Mann steht wegen der tödlichen Erschießung seines ehemaligen Geschäftspartners im April 2023 vor Gericht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein langjähriger finanzieller Streit zwischen den beiden Männern, die einst Freunde und Immobilienpartner in Kreuzlingen, Schweiz, waren. Das Gericht hat nun Anträge auf Einstellung des Verfahrens oder eine Anklageerweiterung auf Mord abgelehnt; das Urteil wird am Mittwochnachmittag erwartet.

Der Angeklagte räumt ein, dreimal auf das Opfer geschossen zu haben, behauptet jedoch, in einer 'Kurzschlussreaktion' aus Angst und Verzweiflung gehandelt zu haben. Er schilderte Jahre voller Spannungen wegen ausstehender Investitionen im Ausland, auf seine wiederholten Rückzahlungsforderungen habe das Opfer mit Verzögerungen, Spott und Drohungen reagiert. Ihre einst auf Freundschaft und Immobiliengeschäften basierende Partnerschaft war zum Zeitpunkt der Tat in einen erbitterten Konflikt eskaliert.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Die Verteidigung plädiert hingegen für eine mildere Strafe von fünf Jahren, verweist auf widersprüchliche Zeugenaussagen und weist den Vorwurf einer geplanten 'Hinrichtung' zurück. Ein Anwalt der Opferfamilie besteht auf eine Verurteilung wegen Mordes und pocht auf vollständige juristische Aufarbeitung.

Während der Verhandlung zeigte der Beschuldigte Reue und entschuldigte sich direkt bei den Angehörigen des Opfers. Das Gericht lehnte jedoch sowohl die Einstellung des Verfahrens als auch den von der Familie geforderten Mordvorwurf ab.

Die Entscheidung im Prozess wird nun für Mittwochnachmittag erwartet. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft, während die Verteidigung eine fünfjährige Strafe für angemessener hält. Ausschlaggebend wird sein, ob das Gericht die Argumentation einer spontanen Reaktion annimmt oder Beweise für vorsätzliche Absicht sieht.

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