Gebetsruf in der Stadt: Debatte über Religionsfreiheit und Lärmbelastung entfacht

Lina Huber
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Eine Moschee steht in der Mitte einer Stadtstraße, umgeben von Gebäuden, Straßenlaternen, Strommasten, Stromkabeln, Kraftfahrzeugen, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.Lina Huber

Gebetsruf in der Stadt: Debatte über Religionsfreiheit und Lärmbelastung entfacht

Eine Moschee in der Stadt hat die Genehmigung beantragt, einmal monatlich den Ruf zum Gebet (Adhan) freitags zur Mittagszeit auszustrahlen. Der Vorschlag folgt auf eine Testphase während des Ramadan und hat Debatten über Religionsfreiheit und Lärmbelastung in der Stadt ausgelöst. Bürgermeisterin Petra Broistedt betonte, die Stadt stehe zum Recht auf sichtbare und hörbare religiöse Ausdrucksformen für alle Glaubensgemeinschaften.

Die Moscheegemeinde hatte sich zunächst mit dem Wunsch an die lokalen Behörden gewandt, ihre Präsenz im Alltagsleben der Stadt stärker wahrnehmbar zu machen. Ein probeweiser Gebetsruf, der das Ende des täglichen Fastens im Ramadan markierte, fand bereits in diesem Jahr statt. Nun strebt die Gemeinde an, den Adhan künftig einmal monatlich zu den Freitagsgebeten zu übertragen.

Die Stadt hat zugesagt, vor einer dauerhaften Genehmigung die Lärmpegel in der Nachbarschaft zu messen. Behörden bestätigten, dass der Schall lediglich das direkte Umfeld der Moschee erreichen werde. Bürgermeisterin Broistedt verwies darauf, dass Artikel 4 des Grundgesetzes solche religiösen Praktiken schütze.

Die öffentliche Ausstrahlung des Gebetsrufs spaltet seit 2023 Städte wie Köln, Düsseldorf und Hamburg. Kritiker, darunter AfD und CDU, argumentieren, der Adhan störe die öffentliche Ruhe und erzwinge kulturellen Wandel. Andere verweisen auf jüngste Gerichtsurteile, die begrenzte Übertragungen in bestimmten Gebieten erlauben, während sie in Städten wie Essen und Berlin bis Anfang 2026 verboten wurden. Nun muss die Moscheegemeinde gemeinsam mit der Stadt entscheiden, ob das Vorhaben weiterverfolgt wird.

Die endgültige Entscheidung hängt von den Lärmgutachten und einer breiten öffentlichen Anhörung ab. Bei einer Genehmigung würde der Gebetsruf künftig regelmäßig freitags zur Mittagszeit zu hören sein. Das Ergebnis wird zeigen, wie die Stadt religiöse Rechte mit den Belangen der Anwohner in Einklang bringt.

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