28 April 2026, 00:10

Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin in Lörrach für rechtmäßig erklärt

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Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin in Lörrach für rechtmäßig erklärt

Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach wurde nach einer Prüfung durch den Regierungspräsidium Freiburg für rechtmäßig erklärt. Eine Beschwerde hatte eine Überprüfung des Wahlverfahrens ausgelöst, das Anfang dieses Jahres stattfand. Die Behörden bestätigten nun, dass alle Abläufe den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

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Am 26. März 2026 wählte der Stadtrat Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić erneut in ihr Amt. Die Abstimmung erfolgte als Zustimmungswahl, bei der die Mitglieder durch Ankreuzen ihre Wahl bestätigten. Da nur eine Kandidatin die erforderlichen Kriterien erfüllte, wurde sie als einzige für die Position vorgeschlagen.

Das Regierungspräsidium prüfte, ob die Wahl die notwendige absolute Mehrheit erreicht hatte. Die Untersuchung ergab, dass die Abstimmung auf Grundlage eines gültigen Ratsbeschlusses vorbereitet worden war. Während der Überprüfung wurden keine Hinweise auf Fehlverhalten oder Verfahrensfehler festgestellt.

Mit dem nun vorliegenden Abschlussbericht ist das Wahlverfahren offiziell beendet. Die Entscheidung des Gremiums beendet die Beschwerde und bestätigt das Ergebnis als rechtlich einwandfrei.

Die Prüfung bestätigt, dass die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin allen Vorschriften entsprach. Mit dem Beschluss des Regierungspräsidiums Freiburg ist das Ergebnis nun endgültig und unanfechtbar. Der Stadtrat kann seine Arbeit nach dem offiziellen Abschluss des Verfahrens fortsetzen.

Quelle