05 April 2026, 10:05

Sachsen-Anhalt revolutioniert Berufsrecht für Architekt:innen und Stadtplaner:innen

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit beschrifteten Bereichen für Gebäude, Straßen und weitere Merkmale.

Sachsen-Anhalt revolutioniert Berufsrecht für Architekt:innen und Stadtplaner:innen

Sachsen-Anhalt reformiert Berufsregeln für Architekt:innen und Stadtplaner:innen

In Sachsen-Anhalt stehen umfassende Änderungen der berufsrechtlichen Vorschriften für Architekt:innen und Stadtplaner:innen bevor. Ein neuer Gesetzentwurf, der derzeit im Landtag beraten wird, zielt darauf ab, die Anforderungen an Registrierung, Ausbildung und Berufspraxis zu modernisieren. Die Reformen versprechen eine schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie eine stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und digitale Prozesse.

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Das geplante Gesetz ermöglicht Absolvent:innen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen den frühzeitigen Eintritt in die Architektenkammer als Junior-Mitglieder. Damit eröffnen sich für Berufsanfänger:innen schneller Karrierewege. Gleichzeitig erhalten erfahrene Architekt:innen mehr Flexibilität in ihrer Berufsausübung – etwa durch die Möglichkeit, in Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG zu arbeiten.

Ein zentraler Baustein der Reform ist die Digitalisierung. Anträge auf Registrierung und berufliche Meldungen können künftig vollständig online eingereicht werden. Damit entfallen papierbasierte Verfahren, Bürokratie wird abgebaut und Genehmigungen beschleunigt.

Auch ausländische Architekt:innen profitieren von vereinfachten Anerkennungverfahren. Während bisher die Bundesarchitektenkammer die Qualifikationen zentral prüft und die Länder dezentrale Nachweise einfordern, setzt Sachsen-Anhalt auf ein vollständig digitalisiertes und einheitliches Verfahren. Bewerber:innen können ihre Anerkennung sogar noch vor der Einreise nach Deutschland beantragen – das verkürzt Wartezeiten. Ziel ist es, das Land für Fachkräfte attraktiver zu machen, insbesondere im Vergleich zu Regionen wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, wo oft zusätzliche Kompetenzprüfungen erforderlich sind.

Auch die Ausbildungsanforderungen werden ausgeweitet. Akademische Studiengänge und Weiterbildungen vermitteln künftig vermehrt essenzielle Themen wie Baurecht, barrierefreies Planen und Klimafolgenanpassung. Die Anpassungen spiegeln die wachsenden Anforderungen der Branche wider, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit.

Strengere Umwelt- und Sozialstandards sind ebenfalls Teil des Gesetzes. Planer:innen müssen in ihren Projekten künftig Maßnahmen für Artenvielfalt, Energieeffizienz und erneuerbare Energien verankern. Zudem wird es eine stärkere Betonung von Bürgerbeteiligung, bezahlbarem Wohnraum und barrierefreier Gestaltung in allen Vorhaben geben.

Der Gesetzentwurf markiert einen Wandel hin zu einem effizienteren, inklusiveren und nachhaltigeren Architekturverständnis in Sachsen-Anhalt. Bei Verabschiedung treten die Reformen 2026 in Kraft und schaffen klarere Berufswege für Fachkräfte sowie bessere Schutzmechanismen für öffentliche und ökologische Belange. Die Landesregierung erwartet, dass die Änderungen die Attraktivität des Sektors steigern und gleichzeitig moderne Herausforderungen der Stadtplanung bewältigen.

Quelle