Gericht verurteilt Corona-Testzentrum wegen ungültiger Speicheltests zur Rückzahlung

Charlotte Jäger
Charlotte Jäger
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Gericht verurteilt Corona-Testzentrum wegen ungültiger Speicheltests zur Rückzahlung

Ein bayerisches COVID-19-Testzentrum hat einen Rechtsstreit verloren, nachdem es monatelang nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Die Betreiberin, die angab, von der Ungültigkeit der Tests nichts gewusst zu haben, wurde zur Rückzahlung aller erhaltenen Mittel verurteilt. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Testvorschriften während der Pandemie.

Das Zentrum nahm im Dezember 2021 seinen Betrieb auf – basierend auf einem Vertrag mit dem Landratsamt Dachau. Die offizielle Registrierung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern erfolgte im März 2022. Trotz bundesweiter Richtlinien, die Speichel-Schnelltests wegen mangelnder Zuverlässigkeit schrittweise abschafften, setzte die Einrichtung sie bis Mitte 2022 weiter ein.

Im April 2022 erstattete die KV dem Zentrum rund 95.000 Euro für vier Monate Testbetrieb. Doch bald wurden Unregelmäßigkeiten gemeldet, und es wurden weitere Unterlagen angefordert. Spätere Ermittlungen ergaben, dass über 200.000 nicht zugelassene Speicheltests (AT088/21) erworben und durchgeführt worden waren.

Die KV widerrief im August 2023 den Bewilligungsbescheid, setzte die Servicegebühren und Materialkosten auf null und forderte die vollständige Rückzahlung der ausgezahlten Gelder. Die Betreiberin legte Widerspruch ein mit der Begründung, sie habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verlassen, dass die Tests gültig seien.

Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Es urteilte, dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Produkts automatisch zur Ungültigkeit der Leistung führe – unabhängig von der Absicht. Zudem stellte das Gericht wiederholte Verstöße gegen die Dokumentationspflichten fest, da die erforderliche Testkennung (AT-Nummer) durchgehend fehlte.

Das Urteil bestätigt, dass die Kürzung der Zahlungen auf null rechtmäßig war, da der KV in solchen Fällen kein Ermessen zusteht. Die Betreiberin muss nun sämtliche für die nicht zugelassenen Tests erhaltenen Mittel zurückerstatten. Öffentliche Unterlagen geben keinen Aufschluss darüber, ob andere deutsche Testzentren ähnliche Verstöße unentdeckt begangen haben.