E-Rezept-System: Chargennummern bei Blisterverpackungen bleiben Problemfall bis 2026
Niklas MüllerE-Rezept-System: Chargennummern bei Blisterverpackungen bleiben Problemfall bis 2026
Deutschlands E-Rezept-System kämpft weiterhin mit der Erfassung von Chargennummern bei Blisterverpackungen
Seit das E-Rezept in Deutschland zu Beginn des Jahres 2024 verbindlich eingeführt wurde, gibt es anhaltende Probleme bei der Dokumentation der Chargennummern von blisterverpackten Medikamenten. Apotheken haben Schwierigkeiten, den Data-Matrix-Code zu erfassen, wenn dieser nur auf der Außenverpackung aufgedruckt ist. Eine Übergangslösung, die den Prozess insbesondere in der häuslichen Pflege erleichtern soll, wurde nun erneut verlängert.
Das Problem trat erstmals auf, als der E-Rezept-Standard 2024 vollumfänglich in Kraft trat. Bis Ende 2025 waren bereits über 1,1 Milliarden E-Rezepte von fast allen 17.000 deutschen Apotheken bearbeitet worden, ausgestellt von mehr als 90.000 medizinischen Einrichtungen. Doch bei blisterverpackten Arzneimitteln gestaltete sich die Erfassung der Chargennummer als schwierig, sobald der Data-Matrix-Code ausschließlich auf dem äußeren Karton aufgedruckt war.
Um Abhilfe zu schaffen, führten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, eine vorübergehende Lösung ein: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Apotheken anstelle der tatsächlichen Chargennummer den Platzhalter "STELLEN" verwenden. Die ursprüngliche Befreiungsregelung sollte eigentlich am 30. Juni 2025 auslaufen, wurde jedoch bereits bis zum Jahresende verlängert.
Nun hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine weitere Verlängerung bestätigt. Die Übergangsregelung bleibt bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft. Ohne diese Anpassung hätten Krankenkassen die Möglichkeit, Rückforderungen für E-Rezepte geltend zu machen, denen die erforderlichen Chargenangaben fehlen.
Die grundsätzliche Pflicht bleibt bestehen: Ist der Data-Matrix-Code auf der Außenverpackung aufgedruckt, muss die Chargennummer in den Abgabedaten erfasst werden. Die fortgesetzte Nutzung des Platzhalters "STELLEN" entlastet jedoch Apotheken, die blisterverpackte Medikamente in der häuslichen Pflege ausgeben.
Mit der jüngsten Verlängerung können Apotheken den Platzhalter nun bis Ende 2026 weiterverwenden. Dadurch werden finanzielle Sanktionen wegen unvollständiger Dokumentation vermieden, während das System schrittweise angepasst wird. Mehr als 90.000 medizinische Einrichtungen und nahezu alle deutschen Apotheken werden damit für ein weiteres Jahr nach diesen Regeln arbeiten.