Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert nun Konsequenzen
Lina HuberDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert nun Konsequenzen
Deutschland verpasst EU-Frist für strengere Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung schärferer Regeln für Lohngerechtigkeit verpasst. Stand Montag, dem 10. Juni 2026, verstößt das Land damit weiterhin gegen europäisches Recht. Die Verzögerung könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach sich ziehen.
Die aktualisierten EU-Vorgaben zur Lohntransparenz hätten bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die neuen Regeln verpflichten Arbeitgeber, Startgehälter in Stellenausschreibungen anzugeben, und verbieten Fragen nach früheren Einkommen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Entgeltlücken berichten.
Arbeitnehmer:innen erhalten durch die Neuregelungen erweiterte Rechte: Sie können künftig Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anfordern. Bereits das bestehende Entgeltransparenzgesetz von 2017 ermöglicht solche Anfragen – doch die Inanspruchnahme bleibt gering, vor allem aus Angst vor Repressalien am Arbeitsplatz.
Der durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der EU liegt derzeit bei 11,1 Prozent. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 15,6 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Die Bundesregierung rechnet nun mit einer Umsetzung der Reformen Anfang 2027 – mehrere Monate später als vorgesehen.
Die Europäische Kommission könnte nun ein Vertagsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Ohne die neuen Gesetze fehlt Beschäftigten der volle Schutz, den die EU vorsieht. Gleichzeitig entfällt für Unternehmen vorerst die Pflicht, Lohnungleichheiten offenzulegen oder ihre Einstellungspraktiken anzupassen.






