Bundesnetzagentur warnt vor Betrug bei Balkon-Solaranlagen-Besitzern
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich gezielt an Besitzer von Stecker-Solargeräten richten. Die gefälschten Schreiben fordern unter dem Vorwand angeblich fehlender Registrierungen die Zahlung von Bußgeldern und spielen dabei mit den Ängsten vor rechtlichen Konsequenzen. Die Behörden raten den Empfängern dringend, keine Zahlungen zu leisten und die Betrugsversuche stattdessen zu melden.
Bei der Masche handelt es sich um Schreiben, die vortäuschen, von der Bundesnetzagentur zu stammen. Darin wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Die gefälschten Bescheide verlangen eine „Strafe“ in Höhe von 41,60 Euro und drohen mit einem erhöhten Bußgeld von 208 Euro, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird.
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach der Installation registrieren. Zudem sind sie verpflichtet, jährlich Zählerstände zu übermitteln, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Betrüger nutzen diese gesetzliche Pflicht aus, um Druck aufzubauen und Menschen zur Zahlung zu bewegen.
Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Auffälligkeiten in den gefälschten Schreiben hin, darunter falsche Absenderangaben und Telefonnummern. Die Behörde betont, dass echte Mitteilungen niemals zur sofortigen Zahlung auffordern oder eine aggressive Sprache verwenden würden. Stattdessen sollten Empfänger die Forderungen ignorieren und Anzeige gegen die unbekannten Absender erstatten.
Die Warnung erfolgt zu einer Zeit, in der immer mehr Haushalte Stecker-Solargeräte installieren – und damit potenzielle Ziele für solche Betrugsversuche werden. Zwar bleiben die korrekte Registrierung und Meldung weiterhin verpflichtend, doch werden echte Bußgelder niemals über unaufgeforderte Schreiben eingezogen. Bei verdächtigen Briefen sollte vor jeglichem Handeln zunächst deren Echtheit überprüft werden.






