Apotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargennummern

Nico Keller
Nico Keller
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Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Apotheken-Inneneinrichtung mit einem Tresen, Schränken, einer Leiter und Regalen, die mit verschiedenen Gegenständen gefüllt sind, mit Text oben auf dem Bild.Nico Keller

Apotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargennummern

Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung von fast 4.000 Euro durch die Techniker Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt sind fehlende Chargennummern bei sieben Rezepten, die der Krankenkasse zufolge nicht ordnungsgemäß in den elektronischen Abrechnungsdaten erfasst wurden. Der Apothekeninhaber betont hingegen, dass alle vorgeschriebenen Schritte eingehalten wurden.

Seit 2009 sind Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Chargennummern für verschreibungspflichtige Medikamente im Rahmen der SecurPharm-Verordnung zu übermitteln. Diese Regelung wurde 2021 durch die EU-weite Fälschungsschutzrichtlinie (Falsified Medicines Directive, FMD) ausgeweitet, die eine vollständige Serialisierung vorschreibt – inklusive Produktcodes, Chargennummern und eindeutiger Seriennummern – sowie ein Scannen zum Zeitpunkt der Abgabe. Seit Februar 2022 muss jede Ausgabe, ob persönlich abgeholt oder vorbestellt, den Scan eines 2D-Datamatrix-Codes umfassen, die Daten im deutschen SecurPharm-System prüfen und den Status des Produkts zentral aktualisieren. Ausnahmen gelten nur in Notfällen oder bei Engpassversorgungen.

Die Techniker Krankenkasse wirft der Apotheke vor, die Chargennummern für sieben Rezepte nicht übermittelt zu haben, was zur Rückforderung führte. Der Apotheker besteht jedoch darauf, dass die korrekten Abläufe eingehalten und die Chargennummern im internen System dokumentiert wurden. Um die Unstimmigkeit zu klären, arbeitet die Apotheke nun mit ihrem Softwareanbieter zusammen, um zu ermitteln, warum die Daten nicht in den Abrechnungsunterlagen erschienen.

Der Fall zeigt, wie streng die Vorgaben zur Meldung von Chargennummern nach den aktuellen Arzneimittelvorschriften durchgesetzt werden. Kann die Apotheke die Einhaltung der Regeln nicht nachweisen, drohen finanzielle Sanktionen. Das Ergebnis könnte zudem eine genauere Prüfung der Softwaresysteme zur Verarbeitung von Rezeptdaten nach sich ziehen.