Zeitumstellung 2026: Wer verliert Lohn – und wer nicht?
Die nächste Zeitumstellung auf Sommerzeit findet in der Nacht vom 28. auf den 29. März statt – die Uhren springen dann von 1:59 Uhr direkt auf 3:00 Uhr. Während Festangestellte mit monatlichem Gehalt keine Änderungen in ihrer Bezahlung bemerken werden, könnten Stundenlohnkräfte ohne besondere Regelungen eine kürzere Abrechnung erhalten.
Die Bestimmungen zu Arbeitszeiten während der Zeitumstellung hängen von Verträgen und betrieblichen Richtlinien ab, was bei manchen Beschäftigten zu Unsicherheit über ihre Rechte führt. Beim Vorstellen der Uhr im Frühjahr dürfen Arbeitgeber nicht einfach verlangen, dass die fehlende Stunde nachgearbeitet wird. Ohne vorherige Vereinbarung kann Überstundenarbeit in der Regel nur dann angeordnet werden, wenn sie vergütet wird. Manche Verträge sehen jedoch bereits gelegentliche Zusatzstunden vor – etwa durch pauschale Gehaltsanpassungen, Arbeitszeitkonten oder finanzielle Ausgleiche.
Bei der Herbstumstellung – die in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026 stattfindet – können Arbeitgeber Mitarbeiter bitten, bis zum ursprünglichen Schichtende zu bleiben, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Ob diese zusätzliche Stunde verpflichtend ist, hängt von individuellen Arbeitsverträgen, Tarifvereinbarungen oder Betriebsregelungen ab.
Besonders betroffen von der Frühjahresumstellung sind Stundenlohnkräfte, die ohne spezielle Regelungen des Arbeitgebers eine Stunde Lohn verlieren könnten. Beschäftigte mit festem Monatsgehalt hingegen spüren keine Unterschiede in ihrem Einkommen.
Die Zeitumstellungen im März und Oktober haben unterschiedliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer: Während Festangestellte unbeeinflusst bleiben, sollten Stundenlohnkräfte ihre Verträge prüfen, um mögliche Anpassungen bei der Bezahlung zu verstehen. Arbeitgeber müssen sich bei der Schichtplanung während dieser Übergänge an bestehende Vereinbarungen halten.






