Stichwahlen in Landshut: Landrat und fünf Bürgermeister werden am 22. März 2026 gewählt
Lina HuberStichwahlen in Landshut: Landrat und fünf Bürgermeister werden am 22. März 2026 gewählt
Stichwahlen für Landrat und Bürgermeister finden am Sonntag, 22. März 2026, im Landkreis Landshut statt
Am kommenden Sonntag, den 22. März 2026, entscheiden die Wähler im Landkreis Landshut in einer Stichwahl über den neuen Landrat sowie die Bürgermeister in fünf Gemeinden. Da im ersten Wahlgang kein Kandidat für das Amt des Landrats die absolute Mehrheit erreichte, treten nun die beiden stärksten Bewerber erneut gegeneinander an.
Die Wahlunterlagen für die Stichwahl werden in dieser Woche an die Gemeinden verschickt. Strenge Regelungen gelten sowohl für die Briefwahl als auch für die Abstimmung vor Ort.
Die Stichwahl folgt auf die erste Runde am 8. März 2026, in der Alfred Holzner (FREIE WÄHLER) mit 43,1 Prozent der Stimmen vorne lag. Claudia Geilersdorfer (CSU) erreichte mit 30,7 Prozent den zweiten Platz – beide kandidieren nun direkt für das Amt des Landrats im Landkreis Landshut.
In den Gemeinden Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden wird zeitgleich über die Besetzung der Bürgermeisterämter abgestimmt. Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch. Wer keine automatische Zusendung gewählt hat, kann die Dokumente weiterhin mit dem ursprünglichen Wahlbenachrichtigungsschreiben anfordern.
Für die Wahl vor Ort bleibt die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung gültig. Wer sie verloren hat, muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument in seinem zugewiesenen Wahllokal ausweisen. Falls die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereits abgelaufen ist, bleibt nur noch die Möglichkeit, am Sonntag persönlich abzustimmen.
Bürger mit Fragen oder Unsicherheiten zum Ablauf werden gebeten, sich an ihre örtliche Gemeindeverwaltung zu wenden.
Die Stichwahlen am 22. März 2026 entscheiden über wichtige kommunale Führungspositionen. Um teilnehmen zu können, müssen Wähler sicherstellen, dass sie die erforderlichen Unterlagen – entweder die Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Personalausweis – dabei haben. Die Ergebnisse bestimmen den nächsten Landrat sowie die Bürgermeister der fünf beteiligten Gemeinden.