Stadtrat entscheidet 2026 über neue Friedhofsgebühren und Trauerangebote
Nico KellerStadtrat entscheidet 2026 über neue Friedhofsgebühren und Trauerangebote
Überarbeitete Friedhofsgebühren und -leistungen: Stadtrat stimmt 2026 über Reform ab
Eine geplante Anpassung der Gebühren und Dienstleistungen auf den Friedhöfen der Stadt soll im kommenden Jahr vor den Stadtrat gebracht werden. Ziel der Änderungen ist ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die kommunalen Begräbnisstätten. Falls die Neuregelungen verabschiedet werden, passen sie die Kosten an und führen zusätzliche Optionen für Angehörige ein.
Die überarbeitete Friedhofsatzung steht am 29. April 2026 zur Abstimmung. Zu den zentralen Änderungen gehört eine Erhöhung der Grabstellengebühren, wobei die Stadt jedoch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Auch Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden angepasst, um eine vollständige Kostendeckung zu gewährleisten.
Einige Leistungen werden teurer, etwa die Nutzung der Aufbahrungshalle, deren Kostendeckungsgrad von 40 auf 60 Prozent steigt. Andere Nutzungsentgelte sinken hingegen aufgrund aktualisierter Berechnungsmethoden. Insgesamt sollen die Anpassungen jährlich rund 54.500 Euro zusätzliche Einnahmen bringen.
Der Entwurf sieht zudem neue Angebote für Familien vor: Ein eigener Bestattungsbereich für "Engelskinder" wird eingerichtet – kostenfrei für trauernde Eltern. Urnenrasengräber dürfen künftig zwei Urnen aufnehmen, und individuelle Grabgestaltungen werden erstmals zugelassen.
Die überarbeitete Satzung soll finanzielle Nachhaltigkeit mit Bürgerfreundlichkeit verbinden. Bei einer Verabschiedung treten die Änderungen noch 2026 in Kraft und betreffen dann Gebühren, Leistungen und Bestattungsmöglichkeiten. Vor der endgültigen Entscheidung wird der Rat die öffentliche Rückmeldung auswerten.






