Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Charlotte JägerSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Menschen ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das neue Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren. Die meisten Anträge stammten von Erwachsenen, nur ein kleiner Teil betraf Minderjährige.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich. Wie die Landesvorsitzende Sigrun Quente mitteilte, gab es bisher nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
Von den 976 registrierten Änderungen wies der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler darauf hin, dass etwa 40 davon Jugendliche unter 18 Jahren betrafen. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen ihre Eintragung ein zweites Mal änderten – nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
Der Verband prüft nun mögliche Anpassungen des Gesetzes. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt seit mehreren Monaten, wobei die meisten Änderungen von Erwachsenen vorgenommen wurden. Zwar sind Missbrauchsfälle selten, doch die Behörden beobachten das System genau. Um mögliche Risiken zu minimieren, könnten in Zukunft weitere Nachbesserungen vorgenommen werden.






