Rheinland-Pfalz: Apotheken kämpfen gegen überraschende Rückforderungen der Krankenkassen
Nico KellerRheinland-Pfalz: Apotheken kämpfen gegen überraschende Rückforderungen der Krankenkassen
Apotheken in Rheinland-Pfalz mit unerwarteten Rückforderungen konfrontiert
Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen sich unerwarteten finanziellen Forderungen von Krankenkassen gegenüber – Grund sind fehlende Chargennummern auf elektronischen Rezepten. Rund 30 Betriebe, darunter die Seebach-Apotheke, erhielten Rückforderungsbescheide für hochpreisige Medikamente, die bereits im Februar 2025 abgegeben wurden. Im Mittelpunkt steht eine gesetzliche Pflicht: Apotheken müssen patientenbezogene Chargennummern für verschreibungspflichtige Arzneimittel dokumentieren.
Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke, gehört zu den Betroffenen. Gegen ihn wurden Rückforderungen in Höhe von fast 10.000 Euro für zwei teure Präparate geltend gemacht: Imraldi 40 mg (Adalimumab) und Pemazyre 9 mg (Pemigatinib). Die landwirtschaftliche Krankenkasse, vertreten durch Spektrum K, verschickte die Bescheide Ende des Jahres mit Verweis auf fehlende Chargenangaben.
Dayyoub vermutet, dass der Fehler entweder auf ein Versehen eines Mitarbeiters oder ein Systemproblem zurückzuführen ist. Er legte umgehend Widerspruch ein und ist bereit, rechtliche Schritte einzuleiten, falls der Streit eskaliert. Unterdessen bezeichnet der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Abzüge als rechtswidrig und unterstützt die betroffenen Apotheken.
Aktuell wird ein Musterwiderspruch vorbereitet, um gegen die Rückforderungen vorzugehen. Wie viele Apotheken bundesweit von ähnlichen Forderungen betroffen sind, ist noch unklar. Der Fall zeigt jedoch die anhaltenden Spannungen zwischen Krankenkassen und Apotheken bei der Rezeptdokumentation auf.
Der Streit setzt die Apotheken unter finanziellen Druck – allein für einen Betrieb stehen fast 10.000 Euro auf dem Spiel. Bleibt der Fall ungelöst, könnte er Präzedenzcharakter für die Durchsetzung von Chargennummer-Pflichten bei E-Rezepten haben. Zudem könnte das Ergebnis künftige Rückforderungspraktiken bei Hochpreis-Medikamenten beeinflussen.