Niedersachsens Grundsteuerreform hält juristischer Prüfung stand – doch der Streit geht weiter
Niklas MüllerNiedersachsens Grundsteuerreform hält juristischer Prüfung stand – doch der Streit geht weiter
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit einer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, ihr Gewerbeobjekt werde durch das aktualisierte Bodenrichtwertmodell übermäßig hoch besteuert. Das Urteil markiert einen entscheidenden Moment für die 2025 eingeführte Reform.
Der Streit nahm seinen Anfang, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2019 veraltete Bewertungsmethoden kritisiert hatte. Dieser Druck veranlasste die Bundesregierung noch im selben Jahr, ein neues Grundsteuergesetz zu verabschieden. Niedersachsen entschied sich daraufhin, ein eigenes System zu entwickeln, statt den bundesweiten Rahmen zu übernehmen.
Die neue Grundsteuer trat Anfang 2025 in Kraft. Sie sollte das Gesamtsteueraufkommen stabil halten – doch während einige Eigentümer und Mieter nun höhere Abgaben zahlen, profitieren andere von sinkenden Lasten. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, die Reform von 2021 sei verfassungskonform, und bestätigte damit das Recht des Gesetzgebers, Bewertungen zu vereinfachen und Wohnimmobilien zu begünstigen.
Gleichzeitig ließ das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zu. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) begrüßte die Entscheidung und bezeichnete den niedersächsischen Ansatz als „faire Lösung“.
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit des niedersächsischen Grundsteuermodells und stärkt die Gestaltungshoheit des Landes innerhalb des neuen Rahmens. Der Fall könnte nun in eine höhere Instanz gelangen, wo er weiter geprüft wird.






