Neues Gesetz: Widerrufsbutton für Verbraucher wird Pflicht in Deutschland
Charlotte JägerNeues Gesetz: Widerrufsbutton für Verbraucher wird Pflicht in Deutschland
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, um die Online-Stornierung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Die Neuregelung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und soll den Prozess transparenter und zugänglicher gestalten.
Das Gesetz schreibt vor, dass der "Widerrufsbutton" deutlich beschriftet und dauerhaft sichtbar sein muss. Er kann im Footer oder Header der Website platziert werden, muss sich jedoch optisch von anderen Links abheben. Unternehmen dürfen ihn nicht hinter Login-Bereichen oder Drop-down-Menüs verstecken.
Um einen Widerruf durchzuführen, durchlaufen Verbraucher ein zweistufiges Verfahren: Nach dem Klick auf den Button müssen sie ihre Entscheidung auf einer zweiten Seite bestätigen. Anschließend erfasst das System ihren Namen, die Vertragsdetails und die E-Mail-Adresse, bevor die Anfrage abgeschlossen wird.
Zudem müssen Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden, idealerweise per automatisierter E-Mail. Falls Unternehmen falsche Informationen zum Button bereitstellen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage ab vollständiger Lieferung der Bestellung.
Sämtliche Online-Händler sind nun verpflichtet, ihre Widerrufsrichtlinien zu aktualisieren. Diese müssen klar angeben, wo sich der Button befindet und wie er funktioniert.
Die neuen Regeln gelten für alle Online-Verträge in Deutschland. Verbraucher erhalten damit eine unkomplizierte Möglichkeit, Käufe zu stornieren, während Unternehmen ihre Websites anpassen müssen, um die Vorgaben einzuhalten. Das Gesetz trat unmittelbar nach seiner Verabschiedung im Februar 2026 in Kraft.






