Neue Frist für Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Charlotte JägerNeue Frist für Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel wurde erneut veröffentlicht. Die Behörden haben eine zweiwöchige Frist für die öffentliche Stellungnahme zu den überarbeiteten Abschnitten festgelegt.
Die überarbeitete Fassung, die den Plan Nr. 4/41 betrifft, wurde am 30. März 2026 zugänglich gemacht. Diese erneute Veröffentlichung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nach § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB).
Stellungnahmen in diesem Zeitraum müssen sich ausschließlich auf die geänderten oder neu hinzugefügten Teile des Dokuments beziehen. Die Frist für Einwendungen endet am 14. April 2026.
Die verkürzte Konsultationsphase gibt Anwohnern und Beteiligten bis Mitte April Zeit, die Änderungen zu prüfen. Nur Rückmeldungen zu den aktualisierten Abschnitten werden vor der endgültigen Verabschiedung des Plans berücksichtigt.






