Neue Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026 – was sich ändert
Charlotte JägerNeue Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026 – was sich ändert
Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue Regeln für die automatisierte Abrechnung von Apotheken, die mit der DAK-Gesundheit zusammenarbeiten. Falsche Angaben zu Preisen oder Mehrwertsteuer können dann zu Ablehnungen oder Streitigkeiten führen. Ziel der Änderungen ist es, die Angabe von Mehrwertsteuer-Details bei der Preisübermittlung zu vereinheitlichen.
Apotheken müssen künftig bei jeder Preismeldung für Kostenvoranschläge und Rechnungen einen Mehrwertsteuer-Hinweis angeben. Die standardisierten Kennzeichen lauten "1" für den regulären Mehrwertsteuersatz und "2" für den ermäßigten Satz. Diese müssen mit den angegebenen Nettopreisen übereinstimmen – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart wurden.
Bei Nettopreisen ist die korrekte Mehrwertsteuer-Kategorie anzugeben, etwa "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)". Dadurch soll die Abrechnung transparenter werden und Fehler bei der Bearbeitung vermieden werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn Bruttopreise vertraglich festgeschrieben sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift.
Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen diese Vorgaben zu abgelehnten Abrechnungen oder Konflikten führen können. Die neuen Anforderungen gelten speziell für automatisierte Systeme, in denen die korrekte Mehrwertsteuer-Angabe nun verpflichtend ist.
Die aktualisierten Abrechnungsregeln treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen dann präzise Mehrwertsteuer-Daten übermitteln – andernfalls drohen Verzögerungen oder Streitigkeiten bei der Bearbeitung von Ansprüchen. Ausnahmen bleiben lediglich bei vorher vereinbarten Bruttopreisen oder mehrwertsteuerfreien Transaktionen bestehen.






