Jagdverbot gescheitert: Grundbesitzer verliert Rechtsstreit um Zaun und Ethik

Lina Huber
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Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Das Buch der Jagd" zeigt eine Zeichnung von einer Gruppe von Menschen, die in einer grünen Landschaft mit Bäumen und Bergen jagen.Lina Huber

Jagdverbot gescheitert: Grundbesitzer verliert Rechtsstreit um Zaun und Ethik

Ein Grundbesitzer im südlichen Niedersachsen hat seinen juristischen Kampf um ein Jagdverbot auf seinem Gelände verloren. Das Gericht urteilte, dass sein Versuch, den Zutritt zu verhindern, nicht von ethischen Bedenken, sondern vom Wunsch geleitet war, Menschen fernzuhalten. Nun muss er einen 1.000 Meter langen Zaun abbauen, den Richter als rechtswidrige Behinderung der Tierwanderungen einstufen.

Der Streit begann, als der Mann beantragte, sein zehn Hektar großes Anwesen zur jagdfreien Zone erklären zu lassen. Sein Grundstück liegt in einem geschützten Landschaftsgebiet, gehört aber zugleich zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Behörden lehnten seinen Antrag ab und stellten seine angeblichen ethischen Einwände infrage.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte den Zaun bereits für illegal erklärt. Trotzdem legte der Besitzer Berufung ein und brachte den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter stellten fest, dass ethische Argumente in ähnlichen Fällen zwar durchgreifen können, seine Begründung jedoch nicht glaubwürdig sei.

Aktuelle Urteile in Deutschland erschweren es zunehmend, Privatland von der Jagd auszunehmen. 2023 entschied das bayerische Verwaltungsgericht, dass solche Ausnahmen einen öffentlichen Nutzen nachweisen müssen. Ein Jahr später verschärfte das Gericht in Lüneburg die Regeln für eine umweltverträgliche Landnutzung. Diese Entscheidungen zeigen einen Trend: Die Gerichte ziehen die Zügel bei privaten Jagdverboten immer straffer an.

Der Grundbesitzer muss nun den Zaun entfernen, damit sich größere Tiere wieder frei bewegen können. Sein Fall reiht sich in eine wachsende Liste gescheiterter Versuche ein, die Jagd auf Privatland zu unterbinden. Ohne überzeugende ethische oder ökologische Begründungen haben solche Klagen vor deutschen Gerichten kaum Aussicht auf Erfolg.

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