Höhere Kammerbeiträge für Apotheker: Hessen führt Pflichtabgaben für Nicht-Berufstätige ein
Lina HuberHöhere Kammerbeiträge für Apotheker: Hessen führt Pflichtabgaben für Nicht-Berufstätige ein
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) führt umfangreiche Änderungen bei ihren Beitragssätzen und Mitgliedschaftsregeln ein. Eine aktuelle Novelle des Landesheilberufegesetzes schreibt nun vor, dass alle in Hessen lebenden Apothekerinnen und Apotheker Kammerbeiträge zahlen müssen – selbst wenn sie nicht mehr beruflich tätig sind. Gleichzeitig passen auch andere Landesapothekerkammern ihre Gebühren an, was in einigen Regionen zu einer höheren finanziellen Belastung der Mitglieder führt.
Die neuen Regelungen in Hessen bedeuten, dass die LAK künftig auch von Apothekern, die den Beruf verlassen haben, aber weiterhin im Land wohnen, Beiträge erheben muss. Dies folgt auf eine Anpassung des Landesheilberufegesetzes, das den Handlungsspielraum der Kammer erweitert. In der Folge muss die Organisation diese nicht mehr aktiven Berufsangehörigen ausfindig machen und registrieren – was den Verwaltungsaufwand in ihren Büros deutlich erhöht.
Der niedrigste Quartalsbeitrag für freiwillige Mitglieder in Hessen wurde auf 40 Euro festgesetzt. Zudem muss die Kammer ihre Beitragsordnung überarbeiten, um unterschiedliche Berufsstatus zu berücksichtigen – darunter auch solche, die nicht mehr in Apotheken arbeiten.
Auch in anderen Bundesländern haben sich die Mitgliedschaftskosten verändert: In Berlin zahlen angestellte Apothekerinnen und Apotheker nun 294 Euro pro Jahr – eine Erhöhung um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen steigen die Beiträge für angestellte Mitglieder von 152 auf 228 Euro. Die Apothekerkammer Niedersachsen hingegen hat die "Pharmazeutische Zeitung" (PZ) aus ihrem Leistungspaket gestrichen und damit eine bisher in den Beiträgen enthaltene Leistung abgeschafft.
Um ihre finanziellen Rücklagen abzubauen, hat die niedersächsische Kammer die Mitgliedschaftsbeiträge für das laufende Jahr halbiert. Langfristig bleibt jedoch unklar, wie sich diese Änderungen auf die Finanzen der Mitglieder und den Betrieb der Kammern auswirken werden.
Die Neuerungen werden die Mitgliederbasis der LAK erweitern und ihren Verwaltungsaufwand erhöhen. Apotheker in Hessen, Berlin und Sachsen müssen sich auf höhere oder umgestaltete Beiträge einstellen, während in einigen Regionen Leistungen gekürzt wurden. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Beitragsgestaltung an die aktuelle Berufslandschaft anzupassen – doch sie erhöhen zugleich den Druck auf Mitglieder und Kammermitarbeiter.






