19 April 2026, 20:04

Hanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia um zehn Jahre

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions in städtischer Umgebung, umgeben von Gebäuden, Bäumen und Strommasten, mit Text unten.

Hanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia um zehn Jahre

Der Stadtrat von Hanau hat die Verlängerung des Erbbaurechts für den FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. um zehn Jahre genehmigt. Die Entscheidung sichert die langfristige Planung des Vereins und unterstützt anstehende Sanierungsmaßnahmen. Bürgermeister und Sportdezernent Dr. Maximilian Bieri befürwortete den Schritt und betonte die Vorteile für den lokalen Sport sowie das ehrenamtliche Engagement.

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Das ursprüngliche Abkommen datiert vom 27. Januar 1982 mit einem ursprünglichen Ablaufdatum am 19. April 2042. Im Laufe der Jahre wurden durch Änderungen in den Jahren 1993 und 1997 der Geltungsbereich erweitert, um ein Vereinsheim einzubeziehen, und der Erbbauzins entsprechend angepasst. Eine Aktualisierung im Jahr 2009 fügte eine Indexierungsklausel hinzu, die alle fünf Jahre eine Überprüfung der Miete vorsieht.

Der FC Alemannia hatte um die vorzeitige Verlängerung gebeten, um öffentliche Fördermittel für geplante Sanierungen zu erhalten. Der Stadtrat stimmte den unveränderten Bedingungen zu und beließ den jährlichen Erbbauzins bei 2.937,73 Euro. Über den verlängerten Zeitraum wird der Verein insgesamt 29.377,30 Euro zahlen.

Der Wert der Transaktion lag unter der im Jahr 2006 vom Stadtrat festgelegten Schwelle von 125.000 Euro. Dadurch konnte der Rat den Vertrag ohne weitere Eskalation abschließen. Die Verlängerung garantiert dem Verein nun die Nutzung des Grundstücks bis zum 19. April 2052.

Die Verlängerung bietet dem FC Alemannia langfristige Planungssicherheit für seine Anlagen. Gleichzeitig unterstreicht sie das Engagement der Stadt für die lokale Sportinfrastruktur. Der Verein kann nun unter stabilen Bedingungen mit den Sanierungsarbeiten und der Beantragung von Fördermitteln fortfahren.

Quelle