21 March 2026, 08:05

Geheime Ministeriumsakten: Warum Asyl-Abweisungen an der Grenze rechtlich fragwürdig sind

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen aufweist, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland.

Geheime Ministeriumsakten: Warum Asyl-Abweisungen an der Grenze rechtlich fragwürdig sind

Deutschlands Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, steht seit ihrer Einführung immer wieder in der internen Kritik. Über 1.300 Seiten geleakter Dokumente belegen, dass Beamte im Bundesinnenministerium vor schweren rechtlichen und politischen Risiken warnten. Trotz dieser Bedenken wird die Praxis seit Monaten fortgesetzt – ohne dass öffentlich Belege für ihre Notwendigkeit vorgelegt wurden.

Die Pläne nahmen Ende 2024 Gestalt an, als interne Lageberichte erste Alarmzeichen setzten. Bereits am 28. August 2024 bezeichnete die Abteilung B 2 des Ministeriums das Vorhaben als "mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken behaftet". Einen Monat später nannte ein Beamter in einer Notiz an Innenministerin Nancy Faeser den Ansatz "potenziell brisant" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar".

Anfang 2025 mehrten sich die Zweifel. Im Januar prognostizierten Ministeriumsmitarbeiter, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern würde. Im März legte dann die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums ein weiteres Gutachten vor – und stellte erneut infrage, ob die Praxis mit den EU-Asylvorschriften vereinbar sei.

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Trotz dieser Warnungen unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die der Bundespolizei offiziell gestattete, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Antragstellende abgewiesen. Aus den Ministeriumsunterlagen geht zudem hervor, dass Bundesländer und lokale Behörden eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" nachweisen müssen, um solche Zurückweisungen zu rechtfertigen. Bisher hat jedoch keine Region solche Belege öffentlich vorgelegt.

Die Grenzpolitik bleibt damit in Kraft – obwohl interne Bewertungen sie als "rechtlich fragwürdig" einstuften. Die Akten bestätigen, dass weder ein Bundesland noch eine Kommune die erforderliche extreme Bedrohungslage nachweisen konnte. Ohne öffentliche Belege oder einen Kurswechsel wird die Praxis unter anhaltender rechtlicher Unsicherheit fortgesetzt.

Quelle