Continental bietet 43,7-Millionen-Vergleich für Diesel-Skandal an – Ex-Vorstände entlastet
Niklas MüllerContinental bietet 43,7-Millionen-Vergleich für Diesel-Skandal an – Ex-Vorstände entlastet
Continental schlägt 43,7-Millionen-Euro-Vergleich zur Beilegung von Klagen gegen sechs Ex-Vorstände im Diesel-Skandal vor
Der Vergleich, der über die Versicherung des Unternehmens abgedeckt wird, folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal von 2015. Die Aktionäre sollen im April 2026 über die Vereinbarung abstimmen.
Die Einigung betrifft sechs ehemalige Vorstandsmitglieder, darunter die Ex-CEOs Elmar Degenhart, Karl-Thomas Neumann und Manfred Wennemer. Ihnen wird vorgeworfen, fahrlässig gegen ihre Pflichten verstoßen zu haben – nicht jedoch vorsätzlich gehandelt zu haben. Im Mittelpunkt stehen Lieferungen von Motorsteuergeräten mit illegalen Abschalteinrichtungen durch Continental während des VW-Skandals.
Die Vergleichssumme von 43,7 Millionen Euro wird vollständig aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Continental gezahlt, sodass die Manager keine persönlichen Zahlungen leisten müssen. Aufgrund einer früheren Vereinbarung wird das Unternehmen einen Teil der Versicherungsleistung mit seinem Großaktionär Schaeffler teilen, der die ehemalige Antriebsdivision Vitesco von Continental übernommen hat.
Die Gesamtkosten des Skandals belaufen sich für Continental bereits auf über 300 Millionen Euro. Darin enthalten sind eine 100-Millionen-Euro-Strafe, die das Unternehmen 2024 an die Staatsanwaltschaft Hannover zahlte, sowie Ausgaben für interne Ermittlungen. Vitesco (mittlerweile Teil von Schaeffler) hatte sich zuvor mit 125 Millionen Euro an den Kosten beteiligt.
Falls die Aktionäre zustimmen, würde der Vergleich alle Ansprüche gegen aktuelle und ehemalige Führungskräfte im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal abschließend regeln. Die Einigung stützt sich auf die Versicherungspolice von Continental und vermeidet so direkte finanzielle Belastungen für die betroffenen Personen. Die Abstimmung ist für den 30. April 2026 vorgesehen.






