19 April 2026, 02:05

Bundestag lockert Pflichten für Sicherheitsbeauftragte – KMU profitieren, Kritik wächst

Polizeibeamte in schwarzen Uniformen und Masken stehen vor einer Menge während einer Demonstration, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund.

Bundestag lockert Pflichten für Sicherheitsbeauftragte – KMU profitieren, Kritik wächst

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit anhebt. Die Änderung soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell entlasten und bürokratische Hürden abbauen. Gleichzeitig hat der Schritt jedoch auch Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken für den Arbeitsschutz geweckt.

Nach den neuen Regelungen müssen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten künftig keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr benennen. Bisher galt diese Pflicht bereits ab 20 Mitarbeitern. Größere Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten können nun einen einzigen Sicherheitsverantwortlichen bestellen – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind.

Die Bundesregierung schätzt, dass die Reform KMU jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen wird. Befürworter argumentieren, sie entlaste die Unternehmen finanziell und steigere ihre Effizienz.

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Kritik kommt dagegen von den Grünen und der Linken: Sie warnen, dass eine schwächere Kontrolle die Arbeitssicherheit gefährden könnte. Fachleute fordern eine genaue Beobachtung der Reformfolgen und betonen, dass nachgebessert werden müsse, sollte sich der Schutz der Beschäftigten verschlechtern.

Die Reform verschiebt das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Effizienz und Sicherheitsvorschriften. Unternehmen müssen künftig weniger verpflichtende Sicherheitsbestellungen vornehmen, während die Behörden prüfen müssen, ob sich die Änderungen auf Unfallzahlen oder die Einhaltung von Vorschriften auswirken. Die langfristigen Folgen für die Arbeitssicherheit hängen davon ab, wie konsequent die neuen Regeln durchgesetzt werden.

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