Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichten verbieten – Neutralität vor Religionsfreiheit?
Charlotte JägerBrandenburg will religiöse Symbole in Gerichten verbieten – Neutralität vor Religionsfreiheit?
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse Symbole in Gerichten sollen verboten werden
Die Landesregierung Brandenburgs will ein Gesetz einführen, das religiöse Symbole in Gerichtsgebäuden untersagt. Ziel der Initiative ist es, jeden Anschein von Befangenheit bei Richtern und Justizmitarbeitern zu vermeiden. Betroffen wären sichtbar getragene Kopftücher, Kippas und Kreuze während der Verhandlungsführung.
Die rot-schwarze Koalition treibt die Gesetzesvorlage voran. Sie knüpft an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 an, das das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und richterlicher Neutralität thematisierte. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Regelungen umgesetzt.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Entwurf. Er plädiert dafür, das Verbot auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten. Kirschnick verwies auf einen Fall in Brandenburg, in dem eine Rechtsreferendarin die Erlaubnis beantragt hatte, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen.
Die Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst hält in Deutschland seit Langem an. Besonders umstritten waren Fälle von muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen mit Kopftuch. Wann das Gesetz in Potsdam formal eingebracht wird, steht laut Justizministerium jedoch noch nicht fest.
Sollte der Entwurf verabschiedet werden, müssten Richter und Gerichtspersonal während der Dienstausübung auf das Zeigen religiöser Symbole verzichten. Die Maßnahme ist Teil umfassender Bestrebungen, die Neutralität der Justiz zu wahren. Brandenburgs Vorstoß reiht sich damit in bestehende Regelungen anderer Bundesländer ein.






