Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Lina HuberBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung und erklärte die Entlassung für gerechtfertigt und endgültig.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, wodurch ihre Bindung an demokratische Grundsätze infrage stand.
Nach deutschem Recht müssen Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv unterstützen. Schon begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Person reichen aus, um das vorläufige Dienstverhältnis zu beenden. Da sich die Anwärter noch in der Probezeit befanden, konnten sie jederzeit entlassen werden, falls sie als ungeeignet eingestuft wurden.
Beide Männer legten gegen die Entscheidung Widerspruch ein, doch das Gericht wies ihre Klagen ab. Das Urteil unterstrich, dass Verfassungstreue eine zentrale Voraussetzung für den öffentlichen Dienst ist – eine Pflicht, der sie nicht nachkamen.
Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Die Entlassungen dienen als Mahnung, dass Beamte die verfassungsmäßigen Werte Deutschlands ausnahmslos wahren müssen. Beide Anwärter werden ihre Polizeiausbildung nicht fortsetzen.






