BGH-Urteil: Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Streit um mangelhaften Silo
Niklas MüllerBGH-Urteil: Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Streit um mangelhaften Silo
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo hat nun sein endgültiges Urteil erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten eines Landwirts und verurteilte ein Bauunternehmen, sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Der Fall, der 2013 begann, drehte sich um Mängel an einer 2010 errichteten Überfahrtsiloanlage.
Der Streit eskalierte, als kurz nach der Fertigstellung im September 2010 Risse im Silo auftraten. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen. Zwei Jahre später reichte er eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Vorfinanzierung der Reparaturarbeiten abzudecken.
Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die gesamte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel. Die Richter begründeten dies damit, dass der Landwirt eine Mitschuld an der Verschlechterung des Silos über die Jahre trage.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil am 27. November 2025 auf (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) und entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss. In der Begründung hieß es, das Alter des Silos mindere nicht die Verpflichtung des Unternehmens, die ursprünglichen Baumängel zu beseitigen.
Mit dem endgültigen Urteil wird das Bauunternehmen nun zur Übernahme der gesamten Reparaturkosten verpflichtet. Damit endet ein mehr als ein Jahrzehnt andauernder Rechtsstreit. Der Landwirt erhält die ursprünglich geforderten 120.000 Euro in voller Höhe.






