BGH prüft Schufa-Scoring: Wird die Bonitätsbewertung transparenter?
Charlotte JägerBGH prüft Schufa-Scoring: Wird die Bonitätsbewertung transparenter?
Ein richtungsweisender Rechtsstreit in Deutschland könnte die Zukunft der Transparenz bei Bonitätsbewertungen prägen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft derzeit, ob die Auskünfte der Schufa über ihre Kreditwürdigkeitsprüfungen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Fünf Kläger argumentieren, dass die derzeit bereitgestellten Informationen nicht ausreichen.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das alte, komplexere System soll bis Ende 2028 vollständig ersetzt werden.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie detailliert die Schufa über ihre algorithmischen Entscheidungen informieren muss. Die Kläger fordern tiefere Einblicke in die Berechnungslogik, während die Schufa betont, dass ihre aktuellen Angaben bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die Politik plant, ab November 2026 ein neues rechtliches Rahmenwerk für solche Systeme einzuführen. Dieses soll regeln, wie transparent „materielle Scoring-Verfahren“ für Verbraucher sein müssen.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die von der Schufa bereitgestellten Datensätze den DSGVO-Transparenzregeln entsprechen. Sie könnte zudem weitreichende Standards für automatisierte Entscheidungsprozesse in ganz Deutschland setzen. Das Urteil könnte präzedenzwirksam dafür werden, wie künftig über Bonitätsbewertungen informiert werden muss.






