A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn bleibt vorerst gestoppt
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt. Eine für diese Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Langem mit mehreren Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) konfrontiert.
Die A39 soll künftig Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie an die A7 anbindet. Der südliche Abschnitt verläuft von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn und umfasst auch die neu geplante Rastanlage Tappenbecker Moor in der Nähe des Autobahnkreuzes Weyhausen.
2019 reichte der BUND Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Teil der Autobahn ein. Das Gericht gab der Umweltorganisation zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Ergänzung und ein Nachverfahren eingeleitet wurden. Die Autobahn GmbH des Bundes erklärt nun, dass der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt solange nicht vollziehbar ist, wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft.
Die mündliche Verhandlung zu der ursprünglichen BUND-Klage wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verschoben. Eine weitere Klage, die der BUND 2024 eingereicht hatte, ist noch nicht entschieden, doch mit einem Abschluss wird in der kommenden Woche gerechnet.
Die anstehende Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob die Arbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn wiederaufgenommen werden können. Bis dahin ruhen die Ausbauarbeiten der A39. Die Autobahn GmbH wartet auf das Urteil, bevor sie mit weiteren Baumaßnahmen beginnt.






