Zwölf Jahre Haft für grausamen Mord an 84-Jähriger in ihrer Wohnung
Ein 24-jähriger Deutscher ist wegen des brutalen Mordes an einer 84-jährigen Frau in deren Wohnung zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Mordes in Verbindung mit Raub und sexueller Nötigung schuldig – erschwerend wirkten sich dabei Habgier und Heimtücke aus.
Der Angeklagte war durch eine unverschlossene Balkontür in die Wohnung der Seniorin eingedrungen, mit der Absicht, Wertgegenstände zu stehlen. Im Inneren überfiel er die ältere Frau, würgte sie, bis er glaubte, sie sei tot, und verübte anschließend eine sexuelle Gewalttat. Zudem stopfte er ihr ihre eigene Unterwäsche in den Mund, um sie zum Schweigen zu bringen – was schließlich zum Ersticken führte.
In den folgenden zwei Tagen nutzte der Mann die Bankkarte des Opfers für kleinere Einkäufe in Kehl und Offenburg. Seine Festnahme erfolgte am Bahnhof von Offenburg, nachdem die Polizei seine am Tatort sichergestellte DNA mit Einträgen aus früheren, minder schweren Straftaten abglich.
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da beim Angeklagten Schizophrenie diagnostiziert wurde – ein Umstand, den das Gericht als strafmildernd anerkannte. Dadurch entfiel eine lebenslange Freiheitsstrafe, obwohl die Richterin die besondere Schwere der Tat betonte, darunter die vorsätzliche Tötung und der Versuch, diese zu vertuschen.
Mit dem Urteil muss der Verurteilte zwölf Jahre für eine Straftat absitzen, die Raub, sexuelle Gewalt und Mord umfasste. Zwar wurde seine Schizophrenie als strafmildernder Faktor berücksichtigt, doch das Urteil spiegelt dennoch die extreme Grausamkeit des Angriffs wider.






