Wolfenbüttel stellt kommunale Grabpflege ein – was nun für Betroffene gilt
Niklas MüllerWolfenbüttel stellt kommunale Grabpflege ein – was nun für Betroffene gilt
Der Stadtrat von Wolfenbüttel stimmt in Kürze über einen Vorschlag ab, die privaten Grabpflegedienste auf dem Hauptfriedhof einzustellen. Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund anhaltender finanzieller und verwaltungstechnischer Herausforderungen bei diesem Service. Die endgültige Abstimmung findet nächste Woche statt.
Geplant ist, die Grabpflege durch die Stadt ab dem 1. Juli 2023 nicht mehr anzubieten. Neue Verträge werden nicht mehr vergeben, und bestehende Laufzeiten enden spätestens 2026 ohne Verlängerung. Anpassungen der aktuellen Vereinbarungen sollen behutsam erfolgen, wobei die Betroffenen direkt informiert werden.
Private Anbieter haben bereits Interesse bekundet, die Aufgaben zu übernehmen. Vertragsinhaber, die wechseln möchten, erhalten während des Übergangs neutrale und faire Unterstützung. Die Stadt wird keine Saisonkräfte ersetzen und langfristige Verträge überprüfen, um Kosten zu sparen.
Trotz kürzlicher Gebührenerhöhungen bleibt das Angebot unterfinanziert. Der Rat argumentiert, dass die Grabpflege keine gesetzliche Pflichtaufgabe sei und die Verwaltung stark belaste. Der Rückzug soll die finanzielle Last verringern und den bürokratischen Aufwand reduzieren.
Bestehende Verträge laufen bis zu ihrem regulären Ende, eine Verlängerung über 2026 hinaus ist ausgeschlossen. Die Stadt wird den Wechsel zu privaten Anbietern begleiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.






