Spree-Neiße bestätigt Landrats-Wahl trotz AfD-Einspruchs gegen angebliche Unregelmäßigkeiten
Nico KellerSpree-Neiße bestätigt Landrats-Wahl trotz AfD-Einspruchs gegen angebliche Unregelmäßigkeiten
Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der Stichwahl um das Amt des Landrats vom 22. März bestätigt. Die Entscheidung folgt auf einen Einspruch der rechtspopulistischen AfD, die Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung geltend gemacht hatte. Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten lehnte den Widerspruch ab, sodass das Wahlergebnis vorerst Bestand hat.
Der CDU-Kandidat Martin Heusler hatte die Wahl mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp für sich entschieden und damit die AfD-Kandidatin Christine Beyer (48,5 Prozent) besiegt. Die AfD zog das Ergebnis später in Zweifel und verwies auf deutliche Unterschiede zwischen den Brief- und den Urnenwahlen: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefstimmen, aber nur 45,9 Prozent der Stimmen in den Wahllokalen, während Beyer 29,4 Prozent der Briefwähler und 54,1 Prozent der Vor-Ort-Wähler hinter sich vereinte.
Die Partei wies zudem darauf hin, dass viele Wähler, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, diese letztlich nicht nutzten. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbelegte Vermutungen zurück. Er betonte, dass ein rechtlicher Einspruch konkrete Beweise für Verstöße erfordere – bloße Bedenken reichten nicht aus.
Da die AfD keine belastbaren Fakten für Wahlmanipulationen vorlegen konnte, stimmte der Kreistag gegen ihren Einspruch. Die Partei kann die Entscheidung nun vor dem Verwaltungsgericht Cottbus anfechten.
Das Wahlergebnis bleibt nach dem Beschluss des Kreistags vorerst gültig. Heuslers Sieg steht – sofern die AfD mit einer Klage nicht doch noch Erfolg hat. Bis dahin wird die Kreisverwaltung auf Basis des bestätigten Ergebnisses weiterarbeiten.






