26 June 2026, 14:03

Rentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2051

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenkommission plant schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2051

Die Rentenkommission Deutschlands schlägt vor, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67,5 Jahre bis 2041 und auf 68 Jahre bis 2051 anzuheben. Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der steigenden Lebenserwartung und würden nach aktuellen Plänen alle Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen.

Derzeit gehen in Deutschland alle Beschäftigten unabhängig von Beruf oder Bildung im gleichen Alter in Rente. Die Kommission lehnt es ab, das Renteneintrittsalter direkt an die Beitragsjahre zu koppeln. Stattdessen schlägt sie vor, die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitsjahren abzuschaffen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) argumentiert, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, möglicherweise „etwas zu wenig“ eingezahlt hätten. Er unterstützt den Vorschlag einer einheitlichen Anhebung des Renteneintrittsalters. Allerdings könnten Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Berufen Schwierigkeiten haben, bis zum neuen Renteneintrittsalter zu arbeiten. Die Kommission erkennt dies an und empfiehlt in solchen Fällen eine „individuelle Gesundheitsprüfung“ für einen vorzeitigen Ruhestand.

Die Reform bedeutet, dass alle länger arbeiten müssen – insbesondere diejenigen ohne Hochschulabschluss. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden dennoch im gleichen Alter in Rente gehen wie andere. Dadurch könnten sie über einen längeren Zeitraum höhere Renten beziehen.

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Die geplanten Änderungen sehen vor, dass das Renteneintrittsalter in den nächsten drei Jahrzehnten schrittweise steigt. Arbeitnehmer in körperlich belastenden Jobs könnten nach einer Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen. Alle anderen Beschäftigten müssten unabhängig von ihrer Vorbildung länger arbeiten.

Quelle