Reform des Familienrechts: Gerichte sollen gewalttätigen Eltern Umgang mit Kindern entziehen können
Nico KellerReform des Familienrechts: Gerichte sollen gewalttätigen Eltern Umgang mit Kindern entziehen können
Justizministerium plant Reform des Familienrechts: Gerichte sollen gewalttätigen Eltern den Umgang mit Kindern entziehen können
Das deutsche Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Familienrechts, die es Gerichten ermöglichen soll, missbräuchlichen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu untersagen. Ziel des Vorhabens ist es, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, indem Richtern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren mehr Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich seit Langem für schärfere Maßnahmen gegen Täter ein.
Nach dem neuen Entwurf sollen Familiengerichte jeden Fall einzeln prüfen. Dabei sollen sie Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Übergriffe berücksichtigen. Das Ministerium spricht sich nicht für pauschale Kontaktverbote aus, sieht diese aber als letztes Mittel, wenn es zum Schutz des Opfers notwendig ist.
Richter könnten gewalttätigen Eltern zeitweilige oder dauerhafte Umgangsbeschränkungen auferlegen, wenn deren Gewalt gegen den Partner die Sicherheit des Opfers gefährdet. Selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet, erkennt der Entwurf an, dass Kinder unter häuslicher Gewalt leiden. Statt eines vollständigen Kontaktverbots könnten Gerichte auch mildere Maßnahmen wie begleitete Besuche anordnen.
Die Reform ist Teil einer umfassenden Initiative, um den rechtlichen Schutz in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten zu stärken. Sie reagiert auf Kritik, dass die aktuellen Gesetze Opfer nicht ausreichend vor weiterer Schädigung bewahren. Der Entwurf des Ministeriums wird nun weiter beraten, bevor eine mögliche Umsetzung erfolgt.
Falls die Änderungen verabschiedet werden, erhalten Richter klarere Befugnisse, den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einzuschränken. Im Mittelpunkt steht der Opferschutz, wobei Entscheidungen weiterhin im Einzelfall getroffen werden sollen. Der Entwurf sieht keine pauschalen Verbote vor, ermöglicht aber gezieltere und strengere Eingriffe, wo dies erforderlich ist.






