Rechtsstreit um Kölner Druckerei: Bundesgericht verweist Fall zurück
Niklas MüllerNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Druckerei: Bundesgericht verweist Fall zurück
Ein langjähriger Rechtsstreit um eine ehemalige Druckerei in Köln hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung für die Umwandlung eines Teils des Geländes in eine Wohnnung.
Die Probleme begannen, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung Widerspruch einlegte. Die Begründung: Theatertätigkeiten auf dem Gelände würden zu viel Lärm verursachen und zukünftige Anwohner stören. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster dem Verein recht und hob die Genehmigung wegen Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften auf.
Doch das Urteil hatte nur kurze Gültigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied später, dass Münster nicht alle relevanten Fakten ausreichend geprüft habe. Statt selbst ein endgültiges Urteil zu fällen, verwies der Leipziger Gerichtshof den Fall zur gründlicheren Prüfung zurück nach Münster.
Seit dem Münsteraner Urteil im Juni gab es keine weiteren Änderungen oder Entwicklungen zur Nutzung des Geländes. Der Streit bleibt ungelöst – die nächsten Schritte liegen nun in den Händen des Münsteraner Gerichts.
Der Fall wird nun vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen neu aufgerollt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Zukunft der ehemaligen Druckerei – und ihre mögliche Umwandlung in Wohnraum – ungewiss. Seit dem ersten Urteil im vergangenen Sommer sind keine neuen Informationen zum Stand des Geländes bekannt geworden.






