Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt straffrei davon
Niklas MüllerRadfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt straffrei davon
In Nachrodt-Wiblingwerde wurde kürzlich ein Radfahrer mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt – und das in unmittelbarer Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Trotz der deutlichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit blieb der Fahrer ohne direkte Konsequenzen, da er von den Behörden nicht angehalten wurde.
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle. Der Radfahrer gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die an diesem Tag erfasst wurden. Während Autofahrer bei Tempoverschreitungen meist mit Strafen rechnen müssen, gelten die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Radfahrer.
Besonders in Schulnähe werden Geschwindigkeitsverstöße in der Regel strenger geahndet. Wäre der Radfahrer kontrolliert worden, hätte er eine Verwarnung oder ein Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro riskiert. Bei einer klaren Gefährdung anderer hätte sogar ein Punkt in Flensburg in seinem Verkehrszentralregister eingetragen werden können.
Die Höhe der Strafen richtet sich nach den Straßenverhältnissen und dem potenziellen Risiko. In den letzten Jahren haben sich ungewöhnliche Fälle von Blitzeraufnahmen gehäuft – etwa falsche Bescheide oder manipulierte Schilder. Doch die hohe Geschwindigkeit des Radfahrers blieb in diesem Fall ohne Folgen, sodass der Verstoß offiziell nicht dokumentiert wurde.
Der Fahrer überschritt das Tempolimit um fast das Doppelte, doch es gab keine Sanktionen. Ohne Kontrolle blieb es bei einer Strafverfolgung im luftleeren Raum. Der Fall zeigt: Geschwindigkeitsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer.






