23 May 2026, 12:04

Polizeichefin im Emsland wegen mutmaßlicher Strafvereitelung suspendiert

Hat der Polizeichef einen Kollegen gedeckt?

Polizeichefin im Emsland wegen mutmaßlicher Strafvereitelung suspendiert

Nicola Simon, seit 2019 Leiterin des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim, sieht sich nun disziplinarischen Maßnahmen und einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber. Die Vorwürfe drehen sich um ihre Handhabung eines Falls von sexueller Belästigung, in den einer ihrer Beamten verwickelt war. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie durch die Erlaubnis, dass der Beamte nach seinem Platzverweis an einer privaten Veranstaltung teilnehmen durfte, die Rechtspflege behindert hat.

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Der Vorfall ereignete sich am 6. März bei einem Boßel-Turnier in Baccum. Ein 37-jähriger Beamter des Kommissariats wurde beschuldigt, eine Frau sexuell belästigt zu haben. Nach der Anzeige wurde er von der Veranstaltung verwiesen.

Statt seinen Abgang sicherzustellen, soll Simon dem Beamten jedoch erlaubt haben, weiter an der Feier teilzunehmen. Diese Entscheidung hat zu Vorwürfen der Strafvereitelung geführt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nun sowohl gegen den Beamten als auch gegen Simon.

Dem Beamten drohen mögliche Anklagen wegen sexueller Belästigung, die bei einer Verurteilung mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden können. Simon wurde unterdessen vorläufig von ihren Dienstpflichten suspendiert. Sollte sie der Strafvereitelung im Amt für schuldig befunden werden, müsste sie mit einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen – je nach Schwere des Falls.

Für das Kommissariat ist dies nicht der erste Skandal. 2019 war ein ehemaliger Hauptkommissar aufgeflogen, weil er in privaten Chats mit Kollegen rassistische und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte geteilt hatte. Simon selbst hatte noch bei ihrer Amtsübernahme im selben Jahr betont, das Kommissariat solle „ein leuchtendes Vorbild“ sein.

Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme ab und verwies alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück. Auch die Staatsanwaltschaft weigerte sich, weitere Details zu den laufenden Ermittlungen preiszugeben.

Simon drohen nun disziplinarische Konsequenzen, die von einer offiziellen Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen können. Das Ergebnis der Ermittlungen wird entscheiden, ob sie oder der beteiligte Beamte mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen. Der Fall wirft erneut Fragen zum Verhalten innerhalb des Kommissariats auf.

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