Osnabrück setzt neue Grundsteuersätze vor der Reform 2025 fest – wer zahlt mehr, wer weniger?
Lina HuberOsnabrück setzt neue Grundsteuersätze vor der Reform 2025 fest – wer zahlt mehr, wer weniger?
Osnabrück legt neue Grundsteuersätze vor der Reform 2025 fest
Die Stadt Osnabrück hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer rechtzeitig vor der Reform 2025 finalisiert. Der Stadtrat bestätigte die Bewertungsmaßstäbe für sowohl die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbeimmobilien). Die Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft. Während einige Eigentümer höhere Abgaben zahlen müssen, können andere mit einer Entlastung rechnen.
Hintergrund der Anpassung ist eine landesweite Neubewertung der Grundstücke im Rahmen des aktualisierten Niedersächsischen Grundsteuergesetzes. Die Finanzämter haben inzwischen nahezu alle Immobilien in der Region neu bewertet.
Ab dem kommenden Jahr wird Osnabrück für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 545 Prozent anwenden, der Wohn- und Gewerbegebäude betrifft. Für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) liegt der Satz bei 350 Prozent. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Gesamteinnahmen der Stadt neutral zu halten – es sollen also nicht mehr Steuern eingenommen werden als zuvor.
Der Rat verzichtete bewusst auf weitere Erhöhungen, obwohl dies möglich gewesen wäre. Die Grundsteuer für 2025 errechnet sich aus dem neu bewerteten Einheitswert der Immobilie multipliziert mit dem lokalen Hebesatz. Dadurch werden die individuellen Bescheide unterschiedlich ausfallen: Manche Eigentümer zahlen mehr, andere weniger.
In den kommenden Wochen erhalten die Bürger aktualisierte Grundsteuerbescheide per Post, jeweils mit einem Informationsblatt. Wer Angaben korrigieren muss, kann ein Berichtigungsformular nutzen. Beide Dokumente sind bereits über das Online-Serviceportal der Stadt abrufbar.
Die neuen Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025. Die überarbeiteten Bescheide gehen in den nächsten Wochen an die Osnabrücker Grundstückseigentümer. Die Stadt betont, dass über die Reform hinaus keine weiteren Erhöhungen geplant sind.






