Nürnberg bleibt vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis – trotz AfD-Klage
Lina HuberNürnberg bleibt vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis – trotz AfD-Klage
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil des Bündnisses "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" bleiben darf. Die Richter folgten damit nicht dem Antrag des örtlichen AfD-Verbandes, der die Mitgliedschaft der Stadt wegen Verstoßes gegen die staatliche Neutralitätspflicht anfocht. Eine abschließende Klärung steht jedoch noch aus, da eine weitere Prüfung des Falls erforderlich ist.
Der Streit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach erstmals gegen die Beteiligung der Stadt am Bündnis klagte. Die Partei argumentierte, die politische Ausrichtung des Netzwerks verletze das Gebot der Neutralität des Staates. Dennoch urteilte das Gericht, dass Nürnberg während des laufenden Verfahrens im Bündnis verbleiben darf.
Dem "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"-Netzwerk gehören 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen an. Es wird mit öffentlichen Mitteln finanziert, darunter 30.000 Euro jährlich von der Stadt Nürnberg und weitere 10.000 Euro von der Metropolregion Nürnberg. Mit den Geldern werden Kampagnen wie "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" unterstützt, die vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März an den Start ging.
Die vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab betonte, ein Austritt Nürnbergs aus dem Bündnis wäre nur gerechtfertigt, wenn sich dessen Äußerungen direkt der Stadt zurechnen ließen. Da das Gericht den Fall jedoch zur erneuten Prüfung zurückverwies, zieht sich der Rechtsstreit weiter hin – ohne vorläufige endgültige Entscheidung.
Die Stadt darf damit zwar vorerst im Bündnis bleiben, doch ihre langfristige Teilnahme bleibt ungewiss. Der Fall zeigt die Spannung zwischen staatlicher Neutralitätspflicht und dem aktiven Einsatz gegen rechtsextreme Bestrebungen in Deutschland.






