08 April 2026, 00:09

Neues Cyberabwehr-Gesetz: BKA und BSI sollen fremde IT-Systeme angreifen dürfen

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Genehmigung eines Internetverbots durch die Regierung.

Neues Cyberabwehr-Gesetz: BKA und BSI sollen fremde IT-Systeme angreifen dürfen

Ein geplanter deutscher Gesetzesentwurf könnte Sicherheitsbehörden neue Befugnisse einräumen, um sich aktiv gegen Cyberbedrohungen zur Wehr zu setzen. Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gezielt in fremde IT-Systeme eingreifen dürfen. Kritiker warnen jedoch, dass solche Maßnahmen rechtliche und ethische Grenzen überschreiten könnten.

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Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, hat Bedenken gegen die Pläne geäußert. Zwar begrüßt er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt offensive Aktionen wie sogenannte "Hackbacks" oder digitale Gegenangriffe jedoch entschieden ab. Seine Hauptsorge gilt der Möglichkeit, dass solche Schritte gegen das Völkerrecht verstoßen oder zivile Infrastruktur gefährden könnten.

Schätzl betont, dass jede Gegenmaßnahme bestehende Regelwerke – darunter die Genfer Konventionen – einhalten müsse. Er hat das Bundesinnenministerium direkt davor gewarnt, den Behörden diese neuen Kompetenzen zu übertragen. Ohne eindeutige Beweise für die Beteiligung eines Angreifers seien das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme rechtlich wie moralisch fragwürdig, argumentiert er.

Der Abgeordnete fordert zudem eine präzise gesetzliche Definition, was genau unter einem "Hackback" zu verstehen ist. Er befürchtet, dass vage Formulierungen zu Missbrauch oder einer ungewollten Eskalation im Cyberraum führen könnten.

Die Debatte zeigt das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, die Cybersicherheit zu stärken, und der Einhaltung rechtlicher Grenzen. Schätzls Position spiegelt die breiten Bedenken wider, die mit offensiven Digitaloperationen verbunden sind. Die endgültige Fassung des Gesetzes wird entscheiden, wie Deutschland Abwehr und internationale Verpflichtungen in Einklang bringt.

Quelle