Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Kündigungsbutton
Charlotte JägerNeue Pflicht: Ab Juni brauchen Online-Verträge einen Kündigungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert sich für Verbraucher in Deutschland die Kündigung von Online-Verträgen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Neuregelung soll die digitale Vertragsauflösung vereinfachen.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland gilt sie für alle Verträge, die der nationalen Gerichtsbarkeit unterliegen. Der Button darf die Kündigung nicht erschweren – im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsabschluss.
Bei Nutzung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form erhalten. Die übliche Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen ab Vertragsabschluss oder Warenlieferung. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Der neue Button ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, sondern sorgt lediglich für einen klaren und transparenten Prozess. Unternehmen müssen die Regelung bis zum Juni-Stichtag umsetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.






